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Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab stellt eine Notfallmappe mit allen wichtigen Dokumenten zur Verfügung:
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab stellt eine Notfallmappe mit allen wichtigen Dokumenten zur Verfügung:
Gesund zu bleiben, bis man “tot umfällt”, das ist sicherlich ein oft gehegter Wunsch. Die Wirklichkeit sieht nicht immer so aus und oftmals gehen Krankheiten dem Tod voraus.
Eine Patientenverfügung ist eine Absicherung für den Fall, dass man nach einem Unfall oder während einer schweren Erkrankung den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung betrifft die Regelung der medizinischen Versorgung. Es wir darin festgehalten, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder nicht mehr wünschen. Lebenserhaltende Maßnahmen können durch eine Patientenverfügung eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass man aufgrund einer chronischen Krankheit selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um die eigenen Belange zu kümmern, kann eine Vorsorgevollmacht hilfreich sein. Darin kann eine Person Ihres Vertrauens bestimmt werden, die als Bevollmächtigte Entscheidungen treffen wird. So ermöglicht die Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, denn eigene Wünsche können berücksichtigt werden.
In dem Fall, dass rechtliche Betreuung notwendig ist, bestellt das zuständige Gericht einen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung kann dieser im Voraus selbst bestimmt werden. Zudem kann auch festgelegt werden, wer in keinem Fall als Betreuer beauftragt werden soll. Auch inhaltliche Vorgaben, welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, kann in einer Betreuungsverfügung fixiert werden.